| 1 | Name und Sitz Offroad-Racers, Bucheggberg, 4588 Oberramsern |
| 2 | Zweck Unterhalt einer Piste für RC-Fahrzeuge und Ausübung des Hobby's RC-Modellbau |
| 3 | Mitglied-Arten Der Verein besteht aus: a.)Mitgliedern b.)Gönner |
| 4.1 | Aufnahme Neue Mitglieder können durch den Vorstand provisorisch aufgenommen werden. Die definitive Aufnahme erfolgt anlässlich der Hauptversammlung. Hierfür braucht es die Zustimmung von mindestens 1/2 der Versammlungsteilnehmer. |
| 4.2 | Austritt Austritte bedürfen der schriftlichen Form und sind an den Vorstand , bis am 31. Dezember des entsprechenden Kalenderjahres, zu richten. Der Austritt wird gewährt, wenn allen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nachgekommen worden sind. |
| 5 | Gönner Gönner sind Geldgeber, welche das Recht besitzen auf der Piste unentgeltlich zu fahren. |
| 6 | Ausschlüsse Mitglieder, die das Ansehen des Vereins schädigen, den Bestimmungen des Vereins zuwiederhandeln oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, können auf Antrag des Vorstandes an der Hauptversammlung durch eine Dreiviertelsmehrheit ausgeschlossen werden. |
| 7 | Organe des Vereins -Hauptversammlung - Vorstand - Rechnungsrevisoren |
| 8 | Hauptversammlung
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| 8.1 | Einberufung Die Hauptversammlung findet alljährlich Anfang Jahr(Januar / Februar) statt. Die Einladung erfolgt schriftlich und mindestens 30 Tage im Voraus. Jede ordentlich einberufene Hauptversammlung ist beschlussfähig. Alle anwesenden Mitglieder sind stimmberechtigt. |
| 8.2 | Traktanden Folgende Traktanden sind in zweckmässiger Reihenfolge zu behandeln:
- Begrüssung / Appell
- Wahl des Stimmzählers
- Protokoll der letzten Schlussversammlung
- Mutationen Mitglieder
- Jahresberichte
- Wahlen / Ämterverteilung
- Statuten
- Verschiedenes |
| 8.3 | Busse
Unentschuldigtes Fernbleiben von Mitgliedern wird mit einer Geldbusse von CHF 20.-- bestraft. |
| 9 | Der Vorstand
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| 9.1 | Aufgabenbereich
Der Vorstand wahrt die Interessen des Vereins, besorgt die Leitung und vertritt den Verein gegen aussen. Insbesondere obliegen ihm folgende Tätigkeiten:
- Provisorische Aufnahme von Neumitgliedern
- Organisation der Versammlungen
- Finanzwesen
- Werbung
- Organisation von Vereinsanlässen |
| 9.2 | Zusammensetzung Der Vorstand besteht aus mind. 3, max. 6 Mitgliedern, z.B.:
- Präsident/in
- Vizepräsident/in
- Sekretär/in
- Kassier/in
- Beisitzer 1
- Beisitzer 2
- Beisitzer 3 |
| 9.3 | Der Präsident
Der Präsident besorgt die Geschäftsleitung, vertritt den Verein gegen aussen, leitet die Versammlung und die Tätigkeiten des Vorstands und wahrt die Interessen des Vereins. |
| 9.4 | Der Vizepräsident
Der Vizepräsident hat den Präsidenten bei dessen Verhinderung oder Abwesenheit zu vertreten und unterstützt ihn bei seinem Amt. |
| 9.5 | Der Sekretär
Der Sekretär führt Protokoll über die Hauptversammlung. Er ist verantwortlich für eine einheitliche und saubere Vereinskorrespondenz und für deren fachgerechten Aufbewahrung. |
| 9.6 | Der Kassier
Der Kassier ist für die ordnungsgemässe Führung der Vereinsrechnung zuständig. Er hat jeweils per Ende Juni die Rechnung abzuschliessen und das Budget zu erstellen. Den Rechnungsabschluss hat er rechtzeitig vor der Hauptversammlung den Rechnungsrevisoren zur Prüfung zu unterbreiten. |
| 9.7 | Beisitzer
Der/Die Beisitzer sind für die ordnungsgemässe Ausführung der Ihm/Ihnen zugeteilten Spezialaufgaben verantwortlich. |
| 9.8 | Wahlen
Wahlen erfolgen jährlich an der Hauptversammlung. Die Wiederwählbarkeit ist unbeschränkt. |
| 10 | Rechnungsrevisoren
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| 10.1 | Aufgabenbereich
Es amtieren immer 2 Rechnungsrevisoren. Die Rechnungsrevisoren überprüfen, ob die Jahresrechnung ordnungsgemäss und sauber geführt wurde und ob sie vollständig ist. Sie haben ihren Prüfungsbefund schriftlich abzufassen. Die Rechnungsrevisoren haben das Recht, jederzeit Einsicht in die Bücher zu nehmen. |
| 10.2 | Wahlen
Wahlen erfolgen alle Jahre an der Hauptversammlung (erstmals im Juni 2008). Die ununterbrochene Wiederwählbarkeit ist ausgeschlossen. |
| 11 | Zeichnungsberechtigung
Die Mitglieder des Vorstands sind kollektiv zu zweien zeichnungsberechtigt. Im üblichen Bankverkehr kann die Einzelunterschrift an einzelne Vorstandsmitglieder gewährt werden. |
| 12 | Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember des darauffolgenden Jahres. |
| 13 | Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag wird auf CHF 100.-- p.a. festgesetzt. Eine Abänderung dieses Betrages bedarf einer einfachen Mehrheit an der Hauptversammlung. |
| 13.1 | Gönnerbeitrag
Der Gönnerbeitrag wird auf CHF 100.-- p.a. festgesetzt. Eine Abänderung dieses Betrages bedarf einer einfachen Mehrheit an der Hauptversammlung |
| 14 | Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Persönliche Haftung der Mitglieder ist ausdrücklich ausgeschlossen. |
| 15 | Kompetenzen
Anschaffungen können gestützt auf das Budget nur nach Mehrheitsbeschluss der Mitglieder getätigt werden. |
| 16 | Voraussetzungen
Die Auflösung des Vereins oder eine Fusion kann nur an einer eigens dafür einberufenen Versammlung beschlossen werden und bedarf der Zustimmung von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. |
| 17 | Vermögenszuweisung
Ein allfälliges Vereinsvermögen bei Vereinsauflösung wird einem wohltätigen Zweck zugute kommen. |
| 18 | Statutenänderungen
Abänderung dieser Statuten können nur an einer Hauptversammlung, mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Versammlungsteilnehmer, beschlossen werden. |
| 19 | Geltungsbereich
Diese Statuten haben gegenüber sämtlichen Mitgliedern des Vereins Gültigkeit. Unkenntnis der Statuten entbindet nicht von den Verpflichtungen gegenüber denselben. |
| 20 | Inkrafttretung
Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsversammlung vom 1. Nov. 2007 angenommen worden und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. |